Neukunden-Boni und bis zu 200 Euro Ersparnis bei Strompreisen lohnt sich mitunter alle paar Jahre ein Wechsel. Doch der kann auch mit Risiken verbunden sein, wie die Pleite des Billigstromanbieters BEV Bayerische Energieversorgung jetzt wieder zeigt: Erst lockte man Kunden mit Billigangeboten, dann verschreckte das Unternehmen sie mit massiven Preiserhöhungen. Jetzt ist der Billigstromanbieter pleite. Auch Teldafax und Flexstrom meldeten in der Vergangenheit Insolvenz an. Der Grund: ein zweifelhaftes und riskantes Geschäftsmodell in einem umkämpften Markt. Das Nachsehen haben jedes Mal die Stromkunden, die teils auf Hunderten Euro Miesen sitzen bleiben. Im Fall BEV sind rund eine halbe Million Menschen betroffen, die ihre Boni und vorausgezahlten Abschläge wohl nicht zurückbekommen werden.
Über Jahre hatte die BEV sich mit einer aggressiven Preispolitik an der Spitze großer Vergleichsportale wie Verivox und Check24 platziert und somit unzählige Neukunden gewonnen. Die Vergleichsportale, so glauben Verbraucher, geben die beste Orientierung. Doch auch sie stehen in diesem Zusammenhang bei Verbraucherschützern in der Kritik: So monierten die Verbraucherzentralen bereits vor einiger Zeit, dass Vergleichsportale oft keinen umfassenden Marktüberblick anzeigen, dort würde man nicht alle günstigen Anbieter für ein Produkt oder eine Dienstleistung finden, sondern lediglich eine Auswahl vor allem diejenigen, die der Maklerplattform für jeden Vertragsabschluss eine Provision zahlen. Deshalb raten die Verbraucherschützer: Verschiedene Vergleichsportale nutzen, die Angebote und Preise mehrerer Portale miteinander vergleichen auch mit denen auf der eigenen Internetseite des jeweiligen Anbieters.
<h2>"Fairplay-Regeln" für Vergleichsportale</h2>
Verbraucherschützer Klaus Müller forderte im Gespräch mit Steffen Hallaschka "Fairplay-Regeln wie beim Sport" für Vergleichsportale, dazu sagte er: "Rankings müssen wirklich Rankings sein. Ich muss erkennen können, wonach die Anbieter sortiert sind. Außerdem muss ich sehen können, ob bei einem Vergleichsportal wirklich alle Angebote enthalten sind oder nur die, bei denen Provisionen fließen." Da viele Menschen Vergleichsportale nutzen, müssten diese laut Müller auch gewisse Qualitätskriterien erfüllen: "Diese Portale sind heute sehr wichtig, deshalb tragen sie auch eine hohe Verantwortung." Auch den Kundenbewertungen komme eine große Bedeutung zu, so der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, sie sollten sichtbarer sein "idealerweise freiwillig, sonst muss die Politik eingreifen." Bewertungen anderer Kunden seien ein hilfreiches Mittel, die Seriosität eines Anbieters zu bewerten: "Wenn ich beispielsweise sehen kann, dass die Bewertungen in den letzten Wochen kritischer werden, dann ist das ein guter Indikator."
<h2>Tipps: Darauf sollten Sie bei Vergleichsportalen und beim Stromanbieterwechsel achten</h2>
Vergleichsportale bleiben eine gute Hilfe, um sich einen ersten Überblick über die Fülle von Anbietern zu verschaffen. Aber Verbrauchern sollte klar sein: Einen kompletten Marktüberblick gibt es auf keinem der Portale. Es werden nicht alle Anbieter für ein Produkt oder eine Dienstleistung gelistet, sondern lediglich eine Auswahl meist derjenigen, die der Maklerplattform für jeden Vertragsabschluss entsprechende Provisionen zahlen. Deshalb raten die Verbraucherschützer: Verschiedene Vergleichsportale nutzen, die Angebote und Preise mehrerer Portale miteinander vergleichen und auch die Tarifangebote auf der eigenen Internetseite des jeweiligen Anbieters checken. Außerdem, monieren Verbraucherschützer, blieben die Kriterien, nach denen die Anbieter gerankt werden, oft intransparent. Ungeklärt ist auch, inwieweit die Portale eine Mitschuld daran tragen, wenn Kunden reihenweise auf einen Pleite-Anbieter reingefallen sind?
Eine Garantie gibt es natürlich nicht jedes Unternehmen kann in finanzielle Schieflage geraten. Allerdings kann es helfen, beim Stromanbieterwechsel folgende Punkte zu berücksichtigen:
- <h3>Richtige Tarifauswahl</h3>
Die Vergleichsportale sind zwar im Prinzip sehr übersichtlich. Wer in der Suchmaske einen falschen Haken setzt, kann aber trotzdem in einem unfairen Tarif landen. Grundsätzlich abzuraten ist von Vorauskasse und Paket-Tarifen. Durch bisherige Anbieterpleiten sollten Kunden vor Vorauskasse gewarnt sein - trotzdem kann man diese Tarife immer noch auswählen. Und so genannte Paket-Tarife sind nur günstig, wenn man tatsächlich die vorher geschätzte Menge an Strom verbraucht. Wer sich verschätzt, zahlt zu viel.
- <h3>Achtung beim zweiten Jahr (und allen folgenden)</h3>
Bei den meisten Vergleichsportalen ist voreingestellt, dass Neukundenboni im Preisranking berücksichtigt werden sollen. Das hat zur Folge, dass auf den ersten Plätzen nur Tarife landen, die vor allem im ersten Vertragsjahr besonders günstig sind. Rechnet man den Bonus heraus, zählen diese Tarife aber nicht unbedingt zu den günstigsten, so dass es schon im zweiten Jahr deutlich teurer wird.
- <h3>Abschläge klein halten</h3>
Viele Energieunternehmen veranschlagen einen höheren monatlichen Abschlag, als anhand der voraussichtlichen jährlichen Abnahmemenge sinnvoll. Die Unternehmen sichern sich so einen kostenlosen Kredit und stellen sicher, dass, wenn der Kunde mal einen Monat nicht zahlt, sie dem Geld nicht hinterherlaufen müssen. Geht ein Unternehmen aber dann pleite, sind die Kunden, die hohe Abschläge gezahlt haben, die Dummen.
- <h3>Bonusauszahlungen</h3>
Wer einen Tarif mit Bonus wählt, muss darauf achten, dass er das Geld nach dem ersten Vertragsjahr auch wirklich bekommt. Denn manche Anbieter warten offenbar darauf, dass der Kunde von sich aus auf den Bonus pocht und lassen ihn sonst stillschweigend unter den Tisch fallen. Zudem ist es gängige Praxis, den Bonus nicht einfach zu überweisen, wie es für alle Seiten am einfachsten wäre. Stattdessen schicken die Anbieter einen Scheck, den der Kunde erst umständlich einlösen muss. Wenn nur einer von 100 Kunden den Scheck verschlampt, hat sich die Taktik schon gelohnt.
Immer wieder versuchen Billiganbieter zudem mit trickreichen Klauseln die Zahlung zu umgehen. So beanstandete das Landgericht Köln im Juli 2016 sechs Klauseln des Billigstromanbieters 365 AG, der die Marken "immergrün" und "almado-Energy" betreibt. Das Unternehmen hatte unter anderem im Kleingedruckten Kunden vom Bonus ausgeschlossen, die in ihrer Wohnung auch gewerblichen Tätigkeiten nachgehen, zum Beispiel in einem Arbeitszimmer. Das Gericht befand, mit einer solchen Einschränkung in den AGB könne niemand rechnen. Ebenfalls für unwirksam befunden wurde eine Klausel, die Haushalte mit Photovoltaikanlagen, Elektrospeicherheizungen und Wärmepumpen vom Bonus ausschließen sollte.
- <h3>Versteckte Preiserhöhungen</h3>
Wenn ein Stromanbieter die Preise erhöht, steht den Kunden ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu. Damit die Kunden bloß nicht auf diese Idee kommen, formulieren Anbieter das gesetzlich vorgeschriebene Informationsschreiben derart, dass der Kunde die Preiserhöhung überliest: In einem mehrseitigen Text wird lang und breit über die Energiewende und deren wirtschaftliche Folgen referiert. Der Preiserhöhung selbst werden gerne - gut versteckt nur wenige Zeilen gewidmet. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Sachsen wurde diese Praxis jetzt untersagt. Trotzdem sind die Schreiben vieler Unternehmen nicht kundenfreundlich. Häufig wird nämlich nur der neue Preis genannt, nicht aber wie stark die Erhöhung ausfällt. Da niemand seinen Arbeitspreis pro Kilowattstunde auswendig kennt, muss man schon eine alte Rechnung raussuchen, um abschätzen zu können, wie hoch die Erhöhung wirklich ausfällt.
- <h3>Unternehmen prüfen</h3>
Wer einen Anbieter näher ins Auge fasst, sollte nicht dem Vergleichportal blind vertrauen. Schauen Sie sich Kundenrezensionen und Erfahrungsberichte an, beispielsweise bei trustpilot.de oder reclabox.de. Sind dort auffällig viele negative Berichte, sollte man lieber die Finger davon lassen. Tipp: Das Start-up Switchup nimmt für sich in Anspruch, nur faire Anbieter zu listen und hat rund 7000 Kundenbeschwerden ausgewertet. Dort finden Sie auch eine Liste mit schwarzen Schafen.
Auch lohnt es sich, einige Kennzahlen des Unternehmens unter die Lupe zu nehmen: Wie lange ist es bereits am Markt? Handelt es sich um einen neuen Anbieter von windigen Unternehmern oder eine Tochter eines Großunternehmens? Wie sehen die Bilanzen der letzten Jahre aus?
- <h3>Erschwerte Kündigung</h3>
Auch die Kündigung klappt bei unseriösen Anbietern oft nicht reibungslos, berichtet das Vergleichsportal Switchup. So schließen manche Anbieter die Kündigung per E-Mail und Fax explizit aus und akzeptieren nur Briefe mit Originalunterschrift. Diese umstrittene Methode mache es Kunden unmöglich, über Portale wie Aboalarm zu kündigen. Eine andere Masche: Mit der Kündigung stellt der Anbieter von Lastschrifteinzug auf Überweisung um. Bemerkt der Kunde dies nicht oder zu spät, wird er wegen Zahlungsverzug abgemahnt und ein fälliger Jahresbonus wird verweigert.
<h2>Weitere Informationen</h2>
<h3>Energieanbieterinformation</h3>
Auch der Bund der Energieverbraucher liefert unter www.energieanbieterinformation.de Informationen über die Seriosität von Stromanbietern.
<h3>Schlichtungsstelle Energie</h3>
Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige und neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen. Sie kann nur von Privatkunden in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass sie bereits schriftlich bei ihrem Stromanbieter beschwert und ihm die Möglichkeit gegeben haben, innerhalb von vier Wochen zu antworten. Wenn dann keine Einigung gefunden wurde, können Verbraucher online einen Schlichtungsantrag stellen. 3 von 4 Streitfälle können so beigelegt werden, das heißt: der Stromanbieter zahlt.
<h3>Marktwächter</h3>
Die Verbraucherzentralen betreiben den so genannten Marktwächter Energie: ein Frühwarnsystem. Auf Basis von Kundenbeschwerden, Marktuntersuchungen und durch direkte Mithilfe von Verbrauchern analysieren die Marktwächter den Finanz- und Energiemarkt sowie die digitale Welt. Verbraucher können z.B. online ein Beschwerdeformular ausfüllen, dass dann von der Plattform geprüft wird.
Weitere Informationen zum Thema "Vergleichsportale finden Sie auch beim Bundesverband der Verbraucherzentralen.