Sendung vom 29.05.2022

Nachtrag zu stern TV am Sonntag

In der Sendung "sternTV am Sonntag" vom 29.05.2022 ist eine Diskussion um das neue Selbstbestimmungsgesetz entbrannt.

In der Sendung „sternTV am Sonntag“ vom 29.05.2022 wurde in der Diskussion zum Thema Transsexuellengesetz von Talkgast Eva Engelken der Eindruck erweckt, dass im neuen Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Regierung festgelegt wäre, dass transidente Menschen ab 14 Jahren geschlechtsangleichende Maßnahmen durchführen könnten und dürften – und dies ohne die Zustimmung ihrer Eltern und ohne psychologische Gutachten.

Einen Entwurf eines solchen Selbstbestimmungsgesetzes gibt es aktuell nicht.  Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP einigte sich im gemeinsamen Koalitionsvertrag auf die Umsetzung eines Selbstbestimmungsgesetzes:

„Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote. (…) Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden.“

(Koalitionsvertrag, S. 119, Quelle: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1)

Ein konkreter Gesetzesentwurf der Regierungskoalition wurde bislang nicht öffentlich. Zu der Frage, ob Jugendliche ab 14 Jahren ohne Zustimmung ihrer Eltern ihren Namen und ihre Geschlechtsangabe amtlich ändern lassen dürfen, gibt es bislang keine veröffentlichte Haltung der Bundesregierung.