Covid-19

Neue Corona-Regelungen: Das gilt für Sie

Auch diesen Herbst und Winter gelten neue Corona-Schutzmaßnahmen. Was bundesweit und in ihrem Bundesland gilt.

Bundesweite Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst/Winter

Es ist wieder soweit. Mit dem Herbst und kommenden Winter folgen auch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, um die Bevölkerung vor dem Virus zu schützen. 

Diese Maßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 bundesweit:

  • FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr (für Personal ist auch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz erlaubt)
  • FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher beim Betreten von Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • FFP2-Maskenpflicht und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen 

 

Corona-Schutzmaßnahmen der Länder

Wie auch in den vergangenen Jahren können die Länder über die bundesweiten Maßnahmen heraus eigene Regelungen festlegen.

Mögliche Maßnahmen der Stufe 1:

  • Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr
  • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen - in der Gastronomie sowie in den Bereichen Freizeit, Kultur und Sport sind Personen mit aktuellem negativem Test von der Maskenpflicht ausgenommen
  • Maskenpflicht für Beschäftigte und Schüler ab Klasse 5, falls dies notwenidg ist, um Präsenzunterricht zu führen
  • Testpflicht in Schulen und Kitas sowie in weiteren Gemeinschaftseinrichtungen

Welche Masken bei Maßnahmen der Stufe 1 im öffentlichen Nahverkehr oder in Innenräumen vorgeschrieben werden, können die Länder eigen entscheiden. In Schulen sowie von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren kann generell ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz verwendet werden

Regelungen der Stufe 2:

  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht möglich ist
  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen ohne Ausnahmeregelung
  • Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 Metern im öffentlichen Raum
  • verpflichtende Hygienekonzepte für Einrichtungen und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich 
  • Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen

 

Corona-Regelungen der Länder im Überblick

Mehr Informationen zu den aktuellen Corona-Bestimmungen der verschiedenen Bundesländer finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Landesregierungen.

Baden-Württemberg 

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen