Was ist Cybergrooming:
Über diverse Internet-Plattformen können Fremde leicht Kontakt zu Kindern aufnehmen. Beim Cybergrooming sprechen Erwachsene Minderjährige mit dem Ziel an, mit ihnen sexuelle Kontakte aufzubauen.
Cybergrooming gilt als sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und ist in Deutschland verboten. Strafbar ist dabei die Kontaktaufnahme, die mit der Absicht erfolgt, das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen. Es müssen keine Fotos oder Videos sowie Nachrichten mit sexuellem Inhalt ausgetauscht worden sein, um den Tatbestand des Cybergroomings zu erfüllen. Auch wenn die Täter nur glauben, eine Minderjährige oder einen Minderjährigen zu diesem Zweck zu kontaktieren, ist dies bereits strafbar.
Wie Sie Täter erkennen können:
Täter sprechen Kinder dort getarnt an, wo sie gerne online unterwegs sind und mit Freunden oder Mitspielern chatten. Sie zeigen großes Interesse an dem Leben des Kindes und betreiben intensiven Kontakt. Wenn zu Beginn öffentlich gechattet wurde, verlangen die Täter dann, die Kommunikation in einem privaten Raum wie WhatsApp fortzusetzen. Hier werden Minderjährigen persönlichere Fragen gestellt bis hin zur Bitte vom Übersenden pornografischen Materials oder die Anfrage nach einem persönlichen Treffen.
Tipps für Eltern:
Im Gespräch aufklären
Es ist extrem wichtig mit Heranwachsenden über das Thema zu reden, um sie davor zu schützen. Eltern sollten ihren Kindern nicht verbieten, sich in sozialen Netzwerken rumzutreiben. Ein intensives Gespräch über mögliche Risiken von Internet-Plattformen auch helfen Heranwachsende zu schützen. Zudem können Kinder leichter stutzig werden, wenn sie die Vorgehensweise der Täter und erste Anzeichen kennen.
Mediennutzung beobachten
Das Anmelden auf neuen Plattformen sollten Erwachsene bei Kindern und Jugendlichen wachsam beobachten. So können Sie sich einen Überblick über die Funktionen und möglichen Risiken verschaffen. Ideal ist es, wenn Eltern gemeinsam mit Heranwachsenden deren Profile einrichten. So kann beachtet werden, dass möglichst wenige persönliche Daten der Kinder und Jugendlichen preisgegeben werden.
Wenn Eltern von Belästigungen oder Missbrauch im Netz erfahren, sprechen sie mit ihrem Kind behutsam und ruhig über den Hergang sowie die nächsten Schritte und sichern Beweise per Screenshot. Dann können sie die Verstöße dem Betreiber der Plattform sowie Beschwerdestellen melden. Bei den folgenden Angeboten und Beschwerdestellen finden Sie zudem weitere Hilfe.
Hilfsangebote und Beschwerdestellen für Betroffene:
jugendschutz.net
internet-beschwerdestelle.de
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch, kostenlos und anonym erreichbar unter 0800 - 22 55 530
Wenn Eltern den Eindruck haben, dass Erwachsene ihre Kinder kontaktiert haben und ein Fall von Cybergrooming vorliegt, sollte sich jedoch umgehend an die Polizei gewendet werden, um Anzeige gegen die Täter zu erstatten.