Strompreisbremse: Was Verbraucher wissen müssen

Die Strompreisbremse gilt als gesetzt. Jetzt erreichen viele Verbraucher Anschreiben mit Preiserhöhungen. Was Sie dagegen tun können.

Lange wurde um sie gerungen, jetzt ist die Abstimmung am Donnerstag (15.12.) nur noch Formsache: Der Bundestag entscheidet über die Preisbremsen für Gas und Strom. Eine Maßnahme für Verbraucher im Kampf gegen die hohen Energiekosten.

 

 

 

Was ist die Strompreisbremse?

 

Für Haushalte und kleinere Unternehmen soll eine Deckelung von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Brutto-Preis von 40 Cent je Kilowattstunde bereitgestellt werden. Die restlichen 20 Prozent sind die Preise des Anbieters. Die Strompreisbremse soll ab März, aber auch rückwirkend für Januar und Februar greifen.

 

Viele Verbraucher kritisieren jedoch: Die Strompreisbremse würde von einigen Anbietern missbraucht. 

 

 

 

Was gegen übermäßige Erhöhungen getan werden soll:

 

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung möchte zu hohe Strompreise von Anbietern noch bis Ende 2023 verbieten, es sei denn, der Versorger kann die Preiserhöhung vor dem Bundeskartellamt rechtfertigen.  

 

Um eine umgehende Maßnahme handelt es sich hier jedoch nicht. Solange das Gesetz es noch nicht durch den Bundestag geschafft hat, können Anbieter die Preise weiter erhöhen. Aktuell ist das Bundeskartellamt für die Prüfung aller Preiserhöhungen zuständig und es kann eine Weile dauern, die Angebote aller Anbieter zu überprüfen.

 

 

 

Tipps an Betroffene:

 

  1. Angebote vergleichen

 

Es lohnt sich definitiv, den Anbieter zu wechseln, wenn Sie ein günstigeres Angebot gefunden haben.

 

  1. Einspruch einlegen

 

Widerspruch gegen formelle Fehler kann jeder Verbraucher schriftlich einreichen. Wenn der Stromanbieter keinen Rechtsstreit anstrebt, gewinnt man als Kunde zumindest Zeit und kann den alten Preis weiterzahlen. Der Stromanbieter muss dann die Preiserhöhung schriftlich neu und in korrekter Form an den Verbraucher schicken. Manche Verbraucherschützer sind jedoch skeptisch, ob der Widerspruch etwas bringt, da dem Versorger bewiesen werden müsste, dass er den Strom billiger eingekauft hat, als er ihn verkauft.

 

  1. Klage nur in Ausnahmefällen

 

Experten empfehlen eine Klage gegen den Stromanbieter nur in den seltensten Fällen, denn diese kosten nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld.