Aktuelle Promillegrenzen und Strafen

In dieser Übersicht sind die aktuellen Strafen im Zusammenhang mit Alkohol im Straßenverkehr aufgeführt.

Wer sich nach dem Konsum von Alkohol ans Steuer setzt, riskiert nicht nur, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen, sondern auch strafrechtlich belangt zu werden. Eine wesentliche Rolle spielt dabei der BAK-Wert (Blut-Alkohol-Konzentration), der im Strafrecht relevant ist. Im Volksmund nennt man ihn den Promille-Wert. Abhängig von der Höhe kann er zur Schuldunfähigkeit oder zur Fahruntauglichkeit führen, was zu empfindlichen Geldstrafen oder sogar zu einem Fahrverbot führen kann. Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die aktuellen Bußgeld-Bestimmungen im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer. Sie zeigt, welche Strafen bei Verstößen gegen die Promillegrenzen drohen und welche Konsequenzen bei einer Überschreitung der Promille-Grenzen zu erwarten sind.

 

  • In Deutschland gilt die 0,5-Promillegrenze. 

  • Bei einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 droht ein Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, sowie zwei Punkte in Flensburg und 1-3 Monate Fahrverbot.

  • Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, auf die eine Geld- oder Freiheitsstrafe folgen kann.

  • Bei Gefährdung des Straßenverkehrs besteht diese Möglichkeit allerdings auch bereits bei einem Wert von 0,3 Promille.

  • Das maximale Strafmaß für Alkoholfahrten sind 5 Jahre Haft - auch, wenn bei einem Unfall Personen getötet werden.

 

Hier finden Sie zudem eine aktuelle Übersicht aus dem Bußgeldkatalog.